Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand

Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Interprint AG.

2. Vertragsabschluss

a.

Der Vertrag zwischen dem Kunden und Interprint AG kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch Interprint AG zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt per Telefon, Telefax, Briefpost oder via Email und Internet. Interprint AG nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden eine Auftragsbestätigung (per Telefax, Email, Briefpost oder Internet) übermittelt oder die bestellte Ware liefert bzw. die bestellten Leistungen erbringt.

b.

An schriftliche Offerten ist Interprint AG während einer Dauer von 30 Tagen gebunden.

c.

Telefonische Auskünfte sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

3. Leistungsangebot

a.

Sämtliche Angaben zu den Leistungen und allfälligen Nebenleistungen, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges von Interprint AG erhält, sind unverbindlich. Insbesondere sind Änderungen in Design und Technik sowie Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbehalten. Interprint AG behält sich vor, Abweichungen von den Angebotsunterlagen respektive der Auftragsbestätigung infolge rechtlicher oder technischer Normen zu berücksichtigen.

b.

Interprint AG ist berechtigt, geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.

4. Zahlungsbedingungen

a.

Sämtliche publizierten Preise sind verbindliche Listenpreise. Sie verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer, unverpackt, unfranko ab Sitz von Interprint AG. Transport- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet.

b.

Lieferungen und Leistungen, für die im voraus nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listenpreisen oder nach Aufwand zu den geltenden Ansätzen verrechnet.

c.

Interprint AG ist ohne ausdrücklich anders lautende, schriftliche Vereinbarung nicht an die Preise gebunden, wenn eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten ab schriftlicher Auftragsbestätigung vorgesehen ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listenpreise verrechnet.

d.

Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Zahlungen 10 Tage nach Rechnungsstellung und ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.

e.

Verrechnungen und Rückbehalte sind nur dann zulässig, wenn Gegenansprüche des Kunden von Interprint AG anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Stehen beim Kunden mehrere Rechnungen zur Zahlung an, wird ohne anders lautende Order zunächst die fällige, unter mehreren fälligen die jeweils ältere Schuld getilgt.

f.

Interprint AG behält sich vor, Lieferungen und Leistungen nur nach Vorauszahlung durch den Kunden zu erbringen. Interprint AG behält sich ferner vor, Kunden ohne vorherige Ankündigung nur mittels Kreditkartenzahlung oder per Nachname zu beliefern oder eine Liefersperre zu verhängen.

5. Liefer- und Leistungserbringungsbedingungen

a.

Die bestellten Produkte bzw. angeforderten Leistungen können nur an eine Adresse in der Schweiz, Deutschland, Österreich und Liechtenstein versandt bzw. erbracht werden.

b.

Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

c.

Interprint AG ist ausschliesslich an schriftlich vereinbarte Liefertermine gebunden. Auftragsänderungen haben – sofern nichts anders Lautendes vereinbart – die Aufhebung der zuvor festgelegten Termine und Fristen zur Folge.

d.

In Fällen höherer Gewalt oder anderweitigen, von Package Line GmbH nicht zu vertretenden Ereignissen, verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen entsprechend.

e.

Umbuchungen und Annullationen von durch den Kunden bei Interprint AG reservierten Leistungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform und erhalten rechtliche Gültigkeit erst durch eine schriftliche Rückbestätigung durch Interprint AG. Letztere ist zur Verrechnung einer Umtriebs- oder Annullationskostenentschädigung berechtigt.

6. Untersuchungs- und Rügepflicht, Abnahme

a.

Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Produkte unmittelbar nach Erhalt auf Fehler zu prüfen und erkennbare Fehler Interprint AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

b.

Dienstleistungen und Produkte gelten dann als angenommen, wenn der Kunde nicht unmittelbar nach Erbringung der Leistung schriftlich Beanstandung erhebt.

c.

Mängel gelten dann als ordentlich gerügt, wenn Gewährleistungsansprüche schriftlich geltend gemacht werden und eine detaillierte Beschreibung des gerügten Mangels enthalten.

7. Gerichtsstand und anwendbares Recht

a.

Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

b.

Als Gerichtsstand gilt der jeweilige Sitz der Interprint AG.

8. Schlussbestimmungen

a.

Beim Angebot und/oder Verkauf von Waren und Dienstleistungen gelten ausschliesslich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Im übrigen behält sich Interprint AG jederzeitige Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

b.

Geschäftsbedingungen Dritter (Kunden, Vertriebspartner usw.) werden von Interprint AG – auch wenn keine offensichtlichen Widersprüche vorliegen – nicht anerkannt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

c.

Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, das gilt auch für die Änderung des Schrifterfordernisses.

d.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt.

e.

Der Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von Interprint AG ist der Sitz von Interprint AG.

f.

Diese AGB gelten ab 1. Juli 2015.

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